Steuerliche Vorteile des Wallis
Wallis
Steuervorteile
aus dem Wallis
Keine Erbschaftsteuer in direkter Linie
Sehr leichte Vermögensteuer
Sehr niedrige und im Laufe der Zeit degressive Besteuerung von Immobiliengewinnen
Notargebühren
Rechtliche Hinweise
Notargebühren
Die Notarkosten betragen im Wallis etwa 3 % des Kaufpreises. Dieser Betrag umfasst sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Eintragung in das Grundbuch, die Handänderungen sowie die Notargebühren.
Die Erstellung einer Hypothekarkunde kostet ungefähr 1,2 % seines Betrags.
3 %
Kaufgebühren
1.2 %
Hypothekenurkunde
Einkommensteuer natürlicher Personen
Besteuerung
Besteuerung von
natürliche Personen
Die Einkommen- und Vermögenssteuer wird anhand des Steuerfusses des Kantons und der Wohngemeinde, gegebenenfalls des Standorts der Liegenschaft, berechnet. Die Steuerfüsse unterscheiden sich von Ort zu Ort.
◆
Nach Kanton berechnete Steuer und die Wohngemeinde
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Koeffizienten variieren je nach Walliser Gemeinde
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Standort des Gebäudes
Finanzierung
Erwerb
Finanzierung
Das für den Erwerb einer Immobilie erforderliche Kapital setzt sich in der Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:
1
Eigenkapital
Mindestens 20%, davon mindestens 10% in liquiden Mitteln (Sparvermögen, 3. Säule). Diese dürfen nicht ausschließlich aus der 2. Säule stammen.
20 %
2
Erste Hypothek
Bis zu 65% des Marktwerts der Immobilie. Keine obligatorische Tilgung, solange der Beleihungsauslauf unter 65% bleibt.
65 %
3
2. Hypothek
Zwischen 65% und 80% des Immobilienwerts. Muss innerhalb von 15 Jahren oder vor Erreichen des Rentenalters abgeschrieben werden.
15 %
4
Finanzielle Belastung
Die Gesamtbelastung (Zinsen + Tilgung + Unterhaltskosten) darf 33% des jährlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen.
≤ 33 %
Eigenkapital (20%)
Erste Hypothek (65%)
Zweite Hypothek (15%)